- andréewitch & partner rechtsanwälte GmbH
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Geschäftsführer und Gesellschafter: Dr. Markus Andréewitch, Mag. Gerald Steiner und MMag. Dr. Wolfgang Tichy
Unternehmensgegenstand des Medienherstellers und Herausgebers: Ausübung der Rechtsanwaltschaft, rechtliche Beratung
Website und grundlegende Richtung des Mediums: Diese Website (http://www.andlaw.at) und die regelmäßigen Klienteninformationen bzw. Newsletter sind Kommunikationsmedien und richten sich an Klienten sowie sonstige an Rechtsthemen interessierte Personen. Themen sind die Präsentation von andreewitch & partner rechtsanwälte GmbH sowie Informationen zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Berufsbezeichnung: andreewitch & partner rechtsanwälte GmbH bzw. ihre Rechtsanwälte sind zugelassene Rechtsanwälte nach österreichischem Recht. Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich bedarf es gemäß § 1 RAO keiner behördlichen Ernennung, sondern des Nachweises der Erfüllung bestimmter Erfordernisse (u.a. erforderliche Ausbildung) und der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte.
Zuständige Kammer: Die Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter unterliegen der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Wien sowie den folgenden standesrechtlichen Bestimmungen: Rechtsanwaltsordnung, Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und dem Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Die gesetzlichen Honorarbestimmungen finden sich im Rechtsanwaltstarifgesetz und in den Allgemeinen Honorar-Kriterien. Die zitierten Bestimmungen können unter www.oerak.at, www.rakwien.at bzw. www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/ abgerufen werden.
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