Kurz-News

Markenrecht

Bei Vorliegen einer Verwechslungs­ge­fahr zwischen zwei Marken können u.a. Unterlas­sungsbegehren geltend gemacht werden. Der EuGH hat festgehalten, dass zwischen der Marke „HALLOUMI“ und dem Zeichen „BBQLOUMI“, beide u.a. für Käsewaren registriert, keine Verwechslungsgefahr vorliegt (EuGH 20.1.2021, T-328/17).
 
Grundsätzlich ist die Verwendung einer fremden Bildmarke für eigene Zwecke nur in besonderen Fällen ge­stat­tet. Gegenständlich betreibt eine GmbH eine Smartphone-App, in der die Nutzer Kundenkarten ver­schie­dener Anbieter speichern und über ihr Smartphone verwenden können. Dabei wird in der App u.a. die Bild­marke für den „Jö-Bonusclub“ an­ge­zeigt. Der OGH hielt fest, dass die Nutzung der Marke im Rahmen der App zulässig ist und nicht in die be­ste­hen­den Markenrechte eingreift (OGH 22.12.2020, 4 Ob 205/20f).

Gesellschaftsrecht

Der OGH bestätigte, dass gesell­schafts­ver­traglich Aufgriffsklauseln auch im Fall der Insolvenz eines Gesellschafters wirksam sind. Allerdings müssen alle Fälle des freiwilligen Ausscheidens und des Ablebens eines Gesellschafters ei­ner­seits sowie Exekution und Insolvenz des Gesellschafters anderer­seits gleich behandelt werden. Wenn im Falle eines freiwilligen Ausscheidens eine gewisse Abfindungshöhe bezahlt wird und im Fall einer Insolvenz von dieser Abfindung ein Abschlag von 20 % vor­ge­nommen wird, ist eine solche Regel unzulässig (OGH 16.9.2020, 6 Ob 64/20k).

Wettbewerbsrecht

Ein Verstoß gegen eine generelle Norm ist nur dann als unlautere Geschäfts­praktik zu werten, wenn die Norm nicht auch mit guten Gründen in einer Weise ausgelegt werden kann, dass sie dem beanstandeten Verhalten nicht entgegensteht. Diese Regelung gilt auch für Normen des Europarechts. Vor diesem Hintergrund ist es nicht unlauter für ein Unternehmen, bei Bestehen eines CE-Kennzeichens davon auszugehen, dass die ver­trie­benen Medizinprodukte auch den gesetzlichen Anforderungen des Medizinproduktegesetzes entsprechen können (OGH 22.9.2020, 4 Ob 135/20m).

Urheberrecht

Wird ein Lichtbild ohne Zustimmung des Berechtigten in einer Facebook-Gruppe hoch geladen, so liegt darin ein Eingriff in das Zur­ver­fügung­stellungs­recht nach § 18a UrhG vor, außer es handelt sich um eine Privat­gruppe. Von einer solchen kann nur dann gesprochen werden, wenn ein persönliches Verbindungsmerkmal zwischen den Gruppenmitgliedern im Sinne eines besonderen Interesses oder eines besonderen Zwecks von vornherein vorgegeben ist, nur bei Vorliegen des Merkmals die Aufnahme in die Gruppe durch einen Gruppen­administ­rator erfolgt und die Teilnahme nur so lange möglich ist, so lange das verbindende Merkmal besteht. Außerdem darf eine be­stim­mte Höchstzahl an Gruppen­mit­gliedern nicht überschrit­ten werden (OGH 2.7.2020, 4 Ob 89/20x).

E-Commerce-Gesetz

Bei rechtsverletzenden Inter­net­in­halten darf gegen einen Provider (bzw. Plattformbetrei­ber) eine Unter­lassungs­­an­ordnung erlassen werden, die sich nicht nur auf den konkret rechtswidrigen Inhalt, sondern auch auf wortgleiche oder sinngleiche Inhalte beziehen kann. Sinngleiche Inhalte sind solche, die im Kern dem als rechtswidrig beurteilten Inhalt entsprechen (OGH 30.3.2020, 4 Ob 36/20b).

Arbeitsrecht

Das für die Qualifikation als Arbeitszeit iSd § 2 AZG erforderliche Mindestmaß an Intensität der Fremdbestimmung wird auch dann erreicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zwar das Umkleiden der vor­­ge­­schrieb­enen Dienstkleidung zu Hause erlaubt, es dem Arbeit­nehmer aber objektiv gesehen nicht zumutbar ist, die vorgeschriebene Dienstkleidung be­reits zu Hause anzulegen und damit zur Arbeitsstätte zu gehen. Bei Dienst­kleidung für Ser­vice und Küche in einer Therme, wo die Arbeit­nehmer eine Art „Piratenkostüm“ anziehen müssen, ist eine Ankleidung zu Hause nicht zu­mut­bar, weshalb die dafür benötigte Um­klei­de­zeit am Arbeits­ort als Arbeits­zeit zu qualifizieren ist (OGH 25.5.2020, 9 ObA 13/20g).

Datenschutzrecht

Die Datenschutzbehörde hat aus­ge­sprochen, dass eine polizeiliche Amts­handlung im Rah­men einer Ab­holung eines Minderjährigen grundsätzlich mittels Foto festgehalten und im Rahmen eines Facebook-Postings geteilt werden kann. Nicht zulässig ist aber die Nennung des Nachnamens der amtshandelnden Polizistin, weil darin eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung vorliegt (DSB 2.12.2019, DSB-D 124.352/0003-DSB/2019).